Ausbildung

Ausbildung

Wir bilden in folgenden Klassen aus

Klasse B

Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse,
eingeschlossene Klassen: M, L, S

Fahrerlaubnis Klasse B:  Mindestalter 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17 ½ Jahre

„Begleitetes Fahren“:  Mindestalter 17 Jahre
Ausbildungsbeginn: 16 ½ Jahre

Klasse A

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Klasse A 2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und

b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,

die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Klasse A1

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

Klasse Mofa / AM

auf Anfrage

 

Klasse B96 / BE

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:

  • Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM. Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

Klasse BE:

Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM