Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse,
eingeschlossene Klassen: M, L, S
Fahrerlaubnis Klasse B: Mindestalter 18 Jahre Ausbildungsbeginn: 17 ½ Jahre
„Begleitetes Fahren“: Mindestalter 17 Jahre Ausbildungsbeginn: 16 ½ Jahre
Klasse A
a)Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Klasse A 2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Klasse A1
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Klasse Mofa / AM
auf Anfrage
Klasse B96 / BE
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM. Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
Klasse BE:
Kraftwagen der Klasse BundAnhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM