Seite wählen
THC Grenzwerte festgelegt

THC Grenzwerte festgelegt

Nachdem im März die Legalisierung von Cannabis den Bundesrat passiert hat, billigte die Länderkammer im Plenum am 5. Juli 2024 damit zusammenhängende verkehrsrechtliche Gesetzesänderungen. Hier ein Überblick über die neuen Regelungen:

·       THC-Grenzwert
Für die Feststellung der Fahrtüchtigkeit schreibt das Straßenverkehrsgesetz nun erstmalig einen zulässigen Tetrahydrocannabinol (THC)-Grenzwert im Blutserum fest. 
Ging die Rechtsprechung bisher von einem Grenzwert von 1,0 ng/ml aus, sieht das Gesetz nun einen Wert von 3,5 ng/ml THC vor. 
Wer diesen überschreitet und ein Fahrzeug führt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld bis 3.000 € rechnen.
Der Wert von 3,5 ng/ml wurde von einer Expertengruppe aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei empfohlen. 
Er entspräche der Wirkung nach einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille, heißt es in der Gesetzesbegründung. Unterhalb der Schwelle könne bei Cannabiskonsum noch kein allgemeines Unfallrisiko angenommen werden.

·       Verschärfungen und Ausnahmen
Wer den Grenzwert überschreitet und dazu noch Alkohol konsumiert hat, muss mit einem noch höheren Bußgeld rechnen. Für Personen, die THC bestimmungsgemäß als Teil eines verschriebenen Arzneimittels einnehmen, gelten allerdings weder die Grenzwertregel noch die Verschärfung für die Kombination mit Alkohol.

·       Generelles Verbot in der Probezeit
Fahranfängerinnen und Fahranfängern in der Probezeit sowie jungen Fahrern unter 21 Jahren ist THC am Steuer – genau wie es bereits für Alkohol gilt – generell untersagt.

Die Gesetzesänderungen können nun ausgefertigt und verkündet werden und treten nach der Verkündung in Kraft.

Saisonstart 2024

Saisonstart 2024

Unsere Motorradsaison steht in den Startlöchern mit zwei coolen, neuen KAWA’s – erkundigt euch nach unseren Aktionsangeboten.

Urlaub bis 16. September 2024