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2025 ist JUBILÄUMSJAHR!

2025 ist JUBILÄUMSJAHR!

Das neue Jahr 2025 ist für unser kleines FahrschulFamilienUnternehmen ein JUBILÄUMSJAHR!

Wir sind mit unserer Fahrschule seit 15 Jahren ziemlich erfolgreich am Start. Anlass für uns zur Freude, Dankbarkeit und Anerkennung.

Wir werden das neue Jahr entsprechend freudig einläuten und haben für alle ehemaligen, jetzigen Fahrschülerinnen und Fahrschülern sowie Interessierten der Klasssen B/B197/B78/B198 A1/A2/A interessante Jubiläumsangebote am Start.

Man kann uns kennenlernen, Informationen einholen, unverbindlich beraten lassen, zu unseren Büroöffnungszeiten am:

Montag von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Dienstag von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Mittwoch von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr

Bei Fragen rund um den Führerschein sind wir mobil zu erreichen unter 0170/4833055 oder per Whatsapp/Facebook/Instagram

Weihnachten

Weihnachten

ZEIT des Friedens
TAGE der Besinnung
STUNDEN der Stille
SEKUNDEN des Glücks
AUGENBLICKE der Dankbarkeit

Wir machen Urlaub vom
Dienstag, 24.12.2024 bis Montag, 06.01.2025

THC Grenzwerte festgelegt

THC Grenzwerte festgelegt

Nachdem im März die Legalisierung von Cannabis den Bundesrat passiert hat, billigte die Länderkammer im Plenum am 5. Juli 2024 damit zusammenhängende verkehrsrechtliche Gesetzesänderungen. Hier ein Überblick über die neuen Regelungen:

·       THC-Grenzwert
Für die Feststellung der Fahrtüchtigkeit schreibt das Straßenverkehrsgesetz nun erstmalig einen zulässigen Tetrahydrocannabinol (THC)-Grenzwert im Blutserum fest. 
Ging die Rechtsprechung bisher von einem Grenzwert von 1,0 ng/ml aus, sieht das Gesetz nun einen Wert von 3,5 ng/ml THC vor. 
Wer diesen überschreitet und ein Fahrzeug führt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld bis 3.000 € rechnen.
Der Wert von 3,5 ng/ml wurde von einer Expertengruppe aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei empfohlen. 
Er entspräche der Wirkung nach einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille, heißt es in der Gesetzesbegründung. Unterhalb der Schwelle könne bei Cannabiskonsum noch kein allgemeines Unfallrisiko angenommen werden.

·       Verschärfungen und Ausnahmen
Wer den Grenzwert überschreitet und dazu noch Alkohol konsumiert hat, muss mit einem noch höheren Bußgeld rechnen. Für Personen, die THC bestimmungsgemäß als Teil eines verschriebenen Arzneimittels einnehmen, gelten allerdings weder die Grenzwertregel noch die Verschärfung für die Kombination mit Alkohol.

·       Generelles Verbot in der Probezeit
Fahranfängerinnen und Fahranfängern in der Probezeit sowie jungen Fahrern unter 21 Jahren ist THC am Steuer – genau wie es bereits für Alkohol gilt – generell untersagt.

Die Gesetzesänderungen können nun ausgefertigt und verkündet werden und treten nach der Verkündung in Kraft.

Saisonstart 2024

Saisonstart 2024

Unsere Motorradsaison steht in den Startlöchern mit zwei coolen, neuen KAWA’s – erkundigt euch nach unseren Aktionsangeboten.

Wir fahren Klima freundlich

Wir fahren Klima freundlich

Mit der Photovoltaik Anlage auf unserem Hausdach und unserem elektrischen Neuzugang sind wir ab sofort klimafreundlich unterwegs .