Fahrschulen einschließlich der Fahrschulprüfungen sind ab dem 22. Februar 2021 unter Schutzauflagen wieder zugelassen.
Sie bedürfen insb. eines Schutz- und Hygienekonzepts.
Es besteht Maskenpflicht und im Fahrzeug FFP2-Maskenpflicht.
Fahrschulen einschließlich der Fahrschulprüfungen sind ab dem 22. Februar 2021 unter Schutzauflagen wieder zugelassen.
Sie bedürfen insb. eines Schutz- und Hygienekonzepts.
Es besteht Maskenpflicht und im Fahrzeug FFP2-Maskenpflicht.
WIR GEHEN IN DIE VERLÄNGERUNG - und wollen dazu beitragen, den Führerschein für jeden erschwinglicher zu machen!"...
WIR SIND IM URLAUB Ab Montag, 15. September 2025 sind wir wieder gut erholt aus dem Urlaub zurück!...
Unsere Büroöffnungszeiten zur Anmeldung und der Theorieunterricht vom Mittwoch, 04.06.2025 werden vorverlegt auf...