Fahrschulen einschließlich der Fahrschulprüfungen sind ab dem 22. Februar 2021 unter Schutzauflagen wieder zugelassen.
Sie bedürfen insb. eines Schutz- und Hygienekonzepts.
Es besteht Maskenpflicht und im Fahrzeug FFP2-Maskenpflicht.
Fahrschulen einschließlich der Fahrschulprüfungen sind ab dem 22. Februar 2021 unter Schutzauflagen wieder zugelassen.
Sie bedürfen insb. eines Schutz- und Hygienekonzepts.
Es besteht Maskenpflicht und im Fahrzeug FFP2-Maskenpflicht.