Fahrschulen einschließlich der Fahrschulprüfungen sind ab dem 22. Februar 2021 unter Schutzauflagen wieder zugelassen.
Sie bedürfen insb. eines Schutz- und Hygienekonzepts.
Es besteht Maskenpflicht und im Fahrzeug FFP2-Maskenpflicht.
Fahrschulen einschließlich der Fahrschulprüfungen sind ab dem 22. Februar 2021 unter Schutzauflagen wieder zugelassen.
Sie bedürfen insb. eines Schutz- und Hygienekonzepts.
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