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Wir sind vorbereitet, um bald wieder in Theorie und Praxis auszubilden.
Wir haben sämtliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen, an die man nur denken kann, um unsere Fahrschüler zu schützen:
Einweghandschuhe und Desinfektionsmittel stehen bereit, Inventar wird regelmäßig desinfiziert. (mehr …)
THEORIEUNTERRICHT
In der KW 12/2020
Dienstag, 17.03.2020 und
Mittwoch 18.03.2020
findet kein Theorieunterricht statt. (mehr …)
NEWS – NEWS – NEWS – NEWS – NEWS – NEWS
Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass die Ausbildung der Klasse B196 nunmehr offiziell möglich ist:
Die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgeschlagene Neuregelung ist seit 31.12.2019 in Kraft. Die Neuregelung sieht vor, dass erfahrene Autofahrer eine vereinfachte und kostengünstige Möglichkeit erhalten sollen auch Krafträder der Klasse A1 zu fahren.
KEINE THEORETISCHE ODER PRAKTISCHE PRÜFUNG NOTWENDIG
AUSSCHLIESSLICH: SCHULUNG
Fahrerschulung B196
Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz Klasse B: Länger als fünf Jahre
(Klasse B196 ist lediglich eine Ausdehnung der Klasse B – Aufstieg auf A2/A nicht möglich – nur in Deutschland gültig)
Ausbildung:
Theoretischer Mindestunterricht: 4 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten
Praktischer Mindestunterricht: 5 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten
(Bescheinigung der Fahrschule ist bei der Führerscheinstelle mit biometrischem Passbild und Personalausweis/Reisepass vorzulegen, die dann einen neuen Führerschein mit der Schlüsselzahl B196 ausstellt.)
Unser Preis für die Mindestausbildung: 600,00 Euro;
jede weitere Fahrstunde 44,00 Euro/45 Minuten
Außer den Fahrschulkosten fallen weitere Gebühren für Stadt Nürnberg, Führerscheinstelle, für das Ausstellen des neuen Führerscheins an.

vom 05.08. bis 19.08.2019
sind wir zum Kräftesammeln im Urlaub! (mehr …)