Gesetzesänderung zu Führerscheinklasse B196 ist in Kraft

Gesetzesänderung zu Führerscheinklasse B196 ist in Kraft

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Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass die Ausbildung der Klasse B196 nunmehr offiziell möglich ist:

Die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgeschlagene Neuregelung ist seit 31.12.2019 in Kraft. Die Neuregelung sieht vor, dass erfahrene Autofahrer eine vereinfachte und kostengünstige Möglichkeit erhalten sollen auch Krafträder der Klasse A1 zu fahren.

KEINE THEORETISCHE ODER PRAKTISCHE PRÜFUNG NOTWENDIG
AUSSCHLIESSLICH: SCHULUNG

Fahrerschulung B196

Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz Klasse B: Länger als fünf Jahre
(Klasse B196 ist lediglich eine Ausdehnung der Klasse B – Aufstieg auf A2/A nicht möglich – nur in Deutschland gültig)

Ausbildung:

Theoretischer Mindestunterricht: 4 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten
Praktischer Mindestunterricht: 5 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten

(Bescheinigung der Fahrschule ist bei der Führerscheinstelle mit biometrischem Passbild und Personalausweis/Reisepass vorzulegen, die dann einen neuen Führerschein mit der Schlüsselzahl B196 ausstellt.)

Unser Preis für die Mindestausbildung: 600,00 Euro;
jede weitere Fahrstunde 44,00 Euro/45 Minuten

Außer den Fahrschulkosten fallen weitere Gebühren für Stadt Nürnberg, Führerscheinstelle, für das Ausstellen des neuen Führerscheins an.

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