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Corona News

27. Januar 2022

ÄNDERUNG 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Ab dem 27. Januar 2022 gilt für den gesamten Fahrschulbereich nunmehr die „3G-Regel“

3G steht für vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet.

Nach der 3G-Regel dürfen Personen bestimmte Orte oder Veranstaltungen besuchen, die eine vollständige Impfung oder eine Genesung oder einen negativen Test nachweisen können.
Fahrschülerinnen/Fahrschüler, die nicht geimpft, genesen oder negativ getestet sind, können weder am Theorieunterricht teilnehmen, noch zu Fahrstunden antreten.

Nach wie vor besteht FFP2-Maskenpflicht!

Personen, die zur Anmeldung in unser Büro eintreten, müssen ebenfalls entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Das Tragen einer FFP2-Maske ist nach wie vor erforderlich.

Damit ein reibungsloser Ablauf erfolgen kann, bitten wir im Vorfeld um Bereithaltung von:
– Ausweis/Reisepass
– Nachweis vollständige Corona-Impfung oder/bzw.
– Nachweis über Genesung oder/bzw.
– Nachweis aktueller, negativer PCR Test

Vielen Dank für Euer Verständnis

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